Geförderte Projekte im Jahr 2023
Folgende Projekte werden im Jahr 2023 gefördert:
Großheirath:
- OGV Großheirath/Buchenrod: „Naschobstgarten“ am Kinderspielplatz Sonnleite
- OGV Großheirath/Buchenrod: Gemeinschaftsgarten des Obst- und Gartenbauvereins Großheirath-Buchenrod
- Basarteam Großheirath: 2 Outdoorfitnessgeräte inkl. Untergrund und Befestigung
Untersiemau:
- Verein für Gartenbau und Landespflege Untersiemau: Erneuerung Pasteur zur energieeffizienten Haltbarmachung v. Fruchtsaft in der Vereinskelterei Untersiemau
Niederfüllbach:
- Gemeinde Niederfüllbach: Ausleuchtung des Itzgrundradwegs im Gemeindegebiet Niederfüllbach mit Solarleuchten
Grub am Forst:
- TSV Grub am Forst: Renovierung der Gaststätte (Sportheim)
Ebersdorf b. Coburg:
- SKG Ebersdorf/Sonnefeld: Küchenzeile Kegelbahn Frankenlandhalle
Weidhausen b. Coburg:
- Gemeinde Weidhausen: Ruhebänke für Weidhäuser Wanderrouten
Sonnefeld:
- Gemeinde Sonnefeld: PV-betriebene Ladestation für E-Bikes am Rastplatz für Fahrradfahrer und öffentlicher Bücherschrank
- Obst- und Gartenbauverein Gestungshausen: Lebensturm
- TSV Gestungshausen: Trimm-Dich-Pfad
Mitwitz:
- Markt Mitwitz: Dorfplatzerneuerung Leutendorf
- Elternbeirat Grundschule Mitwitz: Projekt „Aktive Pause“ Grundschule Mitwitz
Schneckenlohe:
- Gemeinde Schneckenlohe: Vitapark Outdoorfitness-Gerät
Marktgraitz:
- Markt Marktgraitz: Errichtung eines Kneippbeckens im „Dollteich“
- Joachim Andraschke: Heimatmuseum und Vortragsraum
Kleinprojekteförderung ermöglicht Umsetzung kreativer Ideen vor Ort
Die Allianz B303+ hat sich für das Jahr 2023 um ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 Euro beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken beworben, welches von diesem zu 90% gefördert wird. 10% zahlen die Mitgliedsgemeinden der Allianz B303+.
Das Entscheidungsgremium sichtet alle eingegangenen Förderanfragen und entscheidet nach Projekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung
Fördervoraussetzungen
Was ist ein Kleinprojekt?
Maximal 20.000 Euro Netto-Ausgaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Privatpersonen, kleine Unternehmen, Kommunen (juristische und natürliche Personen)
Wo muss das Projekt liegen?
In der Allianz B303+, also in den Gemeinden Großheirath, Untersiemau, Niederfüllbach, Grub am Forst, Ebersdorf b. Coburg, Weidhausen b. Coburg, Sonnefeld, Mitwitz, Schneckenlohe, Marktgraitz
Wann darf mit der Projektumsetzung begonnen werden?
Nach der Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrags
Wie viele Anträge dürfen gestellt werden?
Pro Projekt darf nur ein Antrag gestellt werden, eine Aufteilung von Projekten ist nicht zulässig
Wichtige Infos
- Bis 20.09. müssen alle Projekte fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Das heißt, alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
- Bis 01.10. müssen die Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen, wie Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos beim ILE-Management abgegeben werden.
- Der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500 Euro überschreiten.
- Die Fördersumme ist pro Projekt auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Es werden bis zu 80 % der Netto-Ausgaben bezuschusst.
Das wird gefördert:
Projekte zur…
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das wird nicht gefördert:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
b) Landankauf
c) Kauf von Tieren
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung
g) laufender Betrieb
h) Unterhaltung
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
j) einzelbetriebliche Beratung
k) Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
l) Personalleistungen.
Zeitplan
→ bis 21.11.2022 Einreichen von Förderanfragen
→ Dezember 2022: Projektauswahl des Entscheidungsgremiums und Abschließen der privatrechtlichen Verträge
→ 01.01.2023 bis 20.09.2023 Projektumsetzung und Abrechnung
→ bis 01.10.2023 Einreichen der Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen beim ILE-Management als verantwortliche Stelle
→ ab Oktober 2023 Prüfung der Durchführungsnachweise und Auszahlung der Fördermittel