ALLIANZ

B303+

Starker zusammenhalt

für eine gemeinsame Zukunft

Regionalbudget 2022

Die Antragsrunde für das Jahr 2022 ist seit 31.01.2022 beendet. Das Entscheidungsgremium hat getagt und sich für 16 Projekte entschieden, die nun mit dem Regionalbudget (insgesamt 100.000 Euro) gefördert werden.

Vielen Dank an alle Projektträgerinnen und Projektträger für ihre tollen Ideen und ihr Engagement, wodurch das Allianzgebiet noch lebenswerter wird!

Geförderte Projekte im Jahr 2022

Folgende Projekte werden 2022 gefördert:

Untersiemau:

  • Gemeinde Untersiemau: Natur-Garten-Acker-Werkstatt
  • FFW Meschenbach: E-Lastenrad „Feuerflitzer

Niederfüllbach:

  • Gemeinde Niederfüllbach: Beregnungsanlage Rasenspielfeld
  • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niederfüllbach: Orgelsanierung Schlosskirche

Grub am Forst:

  • Förderverein Heimatpflege Grub am Forst: Virtueller Museumsrundgang Heimatmuseum

Ebersdorf b. Coburg:

  • HSG Weidhausen-Ebersdorf: Erstausstattung für die Spielgemeinschaft

Sonnefeld:

  • Sozialmanagement Gemeinde Sonnefeld: Little Makerspace
  • Sozialmanagement Gemeinde Sonnefeld: Fahrradreparaturstation
  • Gemeinde Sonnefeld: Rastplatz für Fahrradfahrer, Wanderer und Bürger

Mitwitz:

  • Markt Mitwitz: Verschönerung Kneipp-Anlage
  • Ev. Diakonieverein Mitwitz: Tischtennisplatte
  • Ev. Kirchengemeinde Mitwitz: Tischtennisplatte

Schneckenlohe:

  • Gemeinde Schneckenlohe: Ballfangnetzanlage

Marktgraitz:

  • Markt Marktgraitz: Ruhebänke und Holzskulptur
  • Markt Marktgraitz: Marienglocke

Für alle Gemeinden:

  • Reuther NetConsulting: LoRaWAN-Sensornetz

Kleinprojekteförderung ermöglicht Umsetzung kreativer Ideen vor Ort

Die Allianz B303+ hat sich für das Jahr 2022 um ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 Euro beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken beworben, welches von diesem zu 90% gefördert wird. 10% zahlen die Mitgliedsgemeinden der Allianz B303+.

Das Entscheidungsgremium sichtet alle eingegangenen Förderanfragen und entscheidet nach Projekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:

  • Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
  • Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
  • Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • demografischen Entwicklung sowie
  • Digitalisierung

Fördervoraussetzungen

Was ist ein Kleinprojekt?
Maximal 20.000 Euro Netto-Ausgaben

Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Privatpersonen, kleine Unternehmen, Kommunen (juristische und natürliche Personen)

Wo muss das Projekt liegen?
In der Allianz B303+, also in den Gemeinden Großheirath, Untersiemau, Niederfüllbach, Grub am Forst, Ebersdorf b. Coburg, Weidhausen b. Coburg, Sonnefeld, Mitwitz, Schneckenlohe, Marktgraitz

Wann darf mit der Projektumsetzung begonnen werden?
Nach der Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrags

Wie viele Anträge dürfen gestellt werden?
Pro Projekt darf nur ein Antrag gestellt werden, eine Aufteilung von Projekten ist nicht zulässig

Wichtige Infos

  • Bis 20.09. müssen alle Projekte fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Das heißt, alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
  • Bis 01.10. müssen die Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen, wie Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos beim ILE-Management abgegeben werden.
  • Der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500 Euro überschreiten.
  • Die Fördersumme ist pro Projekt auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Es werden bis zu 80 % der Netto-Ausgaben bezuschusst.

Das wird gefördert:

Projekte zur…

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen

f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das wird nicht gefördert:

a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten

b) Landankauf

c) Kauf von Tieren

d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind

f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung

g) laufender Betrieb

h) Unterhaltung

i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB

j) einzelbetriebliche Beratung

k) Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

l) Personalleistungen.

Zeitplan

→ bis 31.01.2022 Einreichen von Förderanfragen

→ Februar: Projektauswahl des Entscheidungsgremiums und Abschließen der privatrechtlichen Verträge

→ Februar bis 20.09.2022 Projektumsetzung und Abrechnung

→ bis 01.10.2022 Einreichen der Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen beim ILE-Management als verantwortliche Stelle

→ ab Oktober Prüfung der Durchführungsnachweise und Auszahlung der Fördermittel

Miriam Mai
ILE-Managerin
Schafberg 2
96242 Sonnefeld
Fax. 09562-4006-250