Geförderte Projekte im Jahr 2024
Folgende Projekte werden im Jahr 2024 gefördert:
Untersiemau:
- Tennisclub Untersiemau: Freizeiteinrichtung für „Jung und Alt“
Niederfüllbach:
- Gemeinde Niederfüllbach: Trinkwasserbrunnen Schlosspark Niederfüllbach
Grub am Forst:
- Obst- und Gartenbauverein Rohrbach: Vom einfachen Dahlienbeet zum vielfältigen Staudenbeet
- Förderverein für Heimatpflege Grub am Forst: Aufbau Mediathek und Webseite neu Heimatmuseum Grub am Forst
- Förderverein für Heimatpflege Grub am Forst: Kultureller Dorfmittelpunkt
- Freiwillige Feuerwehr Zeickhorn: Neubau einer Sanitäranlage
- VCD Kreisgruppe Coburg: Beschilderung und Kommunikation des Wanderweges „Weberweg“ zwischen Grub am Forst und Coburg
Ebersdorf b. Coburg:
- Gemeinde Ebersdorf b.Coburg: Makerspace/Medialab – Upgrade für das Medienhaus
- Gemeinde Ebersdorf b.Coburg: Verbreiterung und -besserung des Wanderwegs zur Schutzhütte im Naherholungsgebiet – Lückenschluss
- Kinderfeuerwehr Frohnlach: Brandschutzkofferset für Kinderfeuerwehr
Weidhausen b. Coburg:
- Gemeinde Weidhausen: Öffentlicher Bücherschrank
- TV Weidhausen: Bildungsoffensive und Prävention „Ersthelfer-Ausbildung“
Sonnefeld:
- Obst- und Gartenbauverein Gestungshausen: Insektenhotel und Nisthilfen für gefährdete Vogel- und Bilcharten sowie ein Fledermausquartier
- Obst- und Gartenbauverein Hassenberg-Wörlsdorf: Flyer zur Vorstellung der Ortsvereine in Hassenberg
Mitwitz:
- Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz: Einführung des Bürger-Busses in der VG Mitwitz/Schneckenlohe
- Freiwillige Feuerwehr Kaltenbrunn: Neue Einrichtung für das Feuerwehrhaus Kaltenbrunn
Schneckenlohe:
- Gemeinde Schneckenlohe: Doppelstabmattenzaun und Tore um den Spielplatz Schneckenlohe
Marktgraitz:
- Markt Marktgraitz: Naschgarten Marktgraitz
- Freiwillige Feuerwehr Marktgraitz: Original bayrische Bierzeltbank mit Rückenlehne
Kleinprojekteförderung ermöglicht Umsetzung kreativer Ideen vor Ort
Der ILE-Zusammenschluss Allianz B303+ beantragt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR.
Im Falle einer Bewilligung können somit im Jahr 2024 Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Der ILE-Zusammenschluss Allianz B303+ ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Das Entscheidungsgremium sichtet alle eingegangenen Förderanfragen und entscheidet nach Projekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung
Fördervoraussetzungen
Was ist ein Kleinprojekt?
Maximal 20.000 Euro Netto-Ausgaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Privatpersonen, kleine Unternehmen, Kommunen (juristische und natürliche Personen)
Wo muss das Projekt liegen?
In der Allianz B303+, also in den Gemeinden Großheirath, Untersiemau, Niederfüllbach, Grub am Forst, Ebersdorf b. Coburg, Weidhausen b. Coburg, Sonnefeld, Mitwitz, Schneckenlohe, Marktgraitz
Wann darf mit der Projektumsetzung begonnen werden?
Nach der Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrags
Wie viele Anträge dürfen gestellt werden?
Pro Projekt darf nur ein Antrag gestellt werden, eine Aufteilung von Projekten ist nicht zulässig
Wichtige Infos
- Bis 20.09. müssen alle Projekte fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Das heißt, alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
- Bis 01.10. müssen die Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen, wie Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos beim ILE-Management abgegeben werden.
- Der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500 Euro überschreiten.
- Die Fördersumme ist pro Projekt auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Es werden bis zu 80 % der Netto-Ausgaben bezuschusst.
Das wird gefördert:
Projekte zur…
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das wird nicht gefördert:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
b) Landankauf
c) Kauf von Tieren
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung
g) laufender Betrieb
h) Unterhaltung
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
j) einzelbetriebliche Beratung
k) Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
l) Personalleistungen.
Zeitplan
→ bis 31.10.2023 Einreichen von Förderanfragen
→ November/Dezember 2023: Projektauswahl des Entscheidungsgremiums und Abschließen der privatrechtlichen Verträge
→ 01.01.2024 bis 20.09.2024 Projektumsetzung und Abrechnung
→ bis 01.10.2024 Einreichen der Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen beim ILE-Management als verantwortliche Stelle
→ ab Oktober 2024 Prüfung der Durchführungsnachweise und Auszahlung der Fördermittel