Das Regionalbudget geht in die nächste Runde –
Antragsstellung vom 07.09.2026 bis 30.10.2026 bis 12 Uhr möglich!
Kleinprojekteförderung ermöglicht Umsetzung kreativer Ideen vor Ort
Der ILE-Zusammenschluss Allianz B303+ beantragt für das Jahr 2027 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR.
Im Falle einer Bewilligung können somit im Jahr 2027 Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Der ILE-Zusammenschluss Allianz B303+ ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Was ist ein Kleinprojekt?
Förderfähig als Kleinprojekt gelten nur Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze umfasst sämtliche Ausgaben des Projekts, die den nachstehend genannten allgemeinen Förderungszweck erfüllen. Wird der Betrag von 20.000 € überschritten, kann das Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt eingestuft werden. Eine Aufteilung von Projekten allein zum Zweck der Unterschreitung dieser Grenze ist nicht zulässig. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf von unter 500 € werden nicht gefördert.
Welche Kleinprojekte können gefördert werden?
Kleinprojekte, die im Gebiet der ILE Allianz B303+ liegen, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde und die unter den folgenden Berücksichtigungen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografische Entwicklung sowie
- Digitalisierung
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Nicht förderfähig:
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personal-/Eigenleistungen des Antragstellers
Wer kann ein Kleinprojekt einreichen?
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- natürliche Personen und Personengesellschaften
Mit welchen Fördersummen ist zu rechnen?
Die Zuwendung für Kleinprojekte wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden förderfähigen Gesamtkosten (abzüglich Skonti, Boni, Rabatte, …) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 7.500 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen die Bruttokosten gefördert. Diejenigen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, erhalten die Förderung auf die Nettokosten.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Kleinprojekte?
| Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
|---|---|---|
| 1 | Beitrag zur ILEK-Zielerreichung | 0-3 |
| 2 | Regionale Ausgewogenheit | 0-3 |
| 3 | Nachhaltigkeit des Projekts | 0-3 |
| 4 | Bürgerbeteiligung | 0-3 |
| 5 | Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure | 0-3 |
| 6 | Beitrag zum Gemeinwohl | 0-3 |
| 7 | Innovationscharakter | 0-3 |
| 8 | Interkommunales Projekt | 0-3 |
| 9 | Beitrag zu einer wassersensiblen, klimaangepassten und biodiversitätsfördernden Regionsentwicklung | 0-3 |
Welche Fristen sind zu beachten?
Vom 07.09. bis 30.10.2026 - 12 Uhr:
Einreichen von Förderanfragen beim ILE-Management (digital oder postalisch); Offizieller Start des Aufrufs: 07.09.2026
November/Dezember 2026:
Projektauswahl durch das Entscheidungsgremium
bis 31.12.2026:
Abschluss des Privatrechtlichen Vertrages
ab 01.01.2027:
Umsetzungsbeginn der Kleinprojekte – nach Vertragsunterzeichnung!
bis 20.09.2027:
Fertigstellung des Kleinprojekts und Abrechnung durch den Projektträger
bis 30.09.2027:
Einreichen der Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen beim ILE-Management
ab November/Dezember 2027:
Auszahlung der Fördermittel




