Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Auch für 2026 stehen – unter Vorbehalt der Bewilligung – wieder Fördergelder zur Umsetzung von Kleinprojekten im Allianz B303+-Gebiet zur Verfügung.
Gefördert werden Kleinprojekte, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln, unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung.
Auch für das Jahr 2026 gilt: Die maximale Fördersumme pro Projekt liegt bei 7.500 € pro Projekt. Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind bekommen die Bruttokosten gefördert. Diejenigen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind erhalten die Förderung weiterhin auf die Nettokosten. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen dadurch nicht höher sein als 20.000 €. Zuschüsse Dritter sind nicht länger von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Sie sind nun zulässig, solange die Gesamtheit aller erhaltenen Mittel den förderfähigen Betrag nicht übersteigt.
Alle weiteren Informationen und die neuen Formulare für 2026 zum Download findet ihr HIER!