Kleinprojekteförderung ermöglicht Umsetzung kreativer Ideen vor Ort
Der ILE-Zusammenschluss Allianz B303+ beantragt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 75.000 EUR.
Im Falle einer Bewilligung können somit im Jahr 2025 Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, in den Mitgliedskommunen mit insgesamt 75.000 Euro gefördert werden. Durch die Förderung soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Der ILE-Zusammenschluss Allianz B303+ ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Das Entscheidungsgremium sichtet alle eingegangenen Förderanfragen und entscheidet nach Projekten, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung
Fördervoraussetzungen
Was ist ein Kleinprojekt?
Maximal 20.000 Euro Brutto-Ausgaben
Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Privatpersonen, kleine Unternehmen, Kommunen (juristische und natürliche Personen)
Wo muss das Projekt liegen?
In der Allianz B303+, also in den Gemeinden Großheirath, Untersiemau, Niederfüllbach, Grub am Forst, Ebersdorf b. Coburg, Weidhausen b. Coburg, Sonnefeld, Mitwitz, Schneckenlohe, Marktgraitz
Wann darf mit der Projektumsetzung begonnen werden?
Nach der Förderzusage und Abschluss des privatrechtlichen Vertrags
Wie viele Anträge dürfen gestellt werden?
Pro Projekt darf nur ein Antrag gestellt werden, eine Aufteilung von Projekten ist nicht zulässig
Wichtige Infos
- Bis 20.09. müssen alle Projekte fertig umgesetzt und abgerechnet sein. Das heißt, alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein.
- Bis 01.10. müssen die Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen, wie Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos beim ILE-Management abgegeben werden.
- Der Zuwendungsbedarf muss die Bagatellgrenze von 500 Euro überschreiten.
- Die Fördersumme ist pro Projekt auf maximal 7.500 Euro gedeckelt. Es werden bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Das wird gefördert:
Projekte zur…
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das wird nicht gefördert:
a) Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
b) Landankauf
c) Kauf von Tieren
d) Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
e) Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
f) Leistungen der öffentlichen Verwaltung
g) laufender Betrieb
h) Unterhaltung
i) Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
j) einzelbetriebliche Beratung
k) Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
l) Personalleistungen.
Zeitplan
→ bis 31.10.2024 Einreichen von Förderanfragen
→ November/Dezember 2024: Projektauswahl des Entscheidungsgremiums und Abschließen der privatrechtlichen Verträge
→ 01.01.2025 bis 20.09.2025 Projektumsetzung und Abrechnung
→ bis 01.10.2025 Einreichen der Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen beim ILE-Management als verantwortliche Stelle
→ ab Oktober 2025 Prüfung der Durchführungsnachweise und Auszahlung der Fördermittel